Vorsorgeauftrag

Vorsorgeauftrag

Urteilsunfähig – was dann?Selbstbestimmung oder KESB?
Was passiert mit mir, wenn ich selber nicht mehr entscheiden kann?

Eine Urteilsunfähigkeit ist nicht vorhersehbar und trifft in der Schweiz jeden fünften Erwachsenen unabhängig seines Alters.
In der Lebensphase, in welcher ein Mensch nicht mehr selbst entscheiden kann oder darf, braucht er einen Vorsorgeauftrag. Er bietet Gewähr, dass seine Angelegenheiten nach seinen Wünschen geregelt werden.

Jeder kann die Initiative ergreifen und bestimmen, wer was regeln soll im Falle seiner Urteilsunfähigkeit:

Personensorge

Entscheide über Wohnen, Gesundheit, Privatangelegenheiten.

Vermögenssorge

Zahlungsverkehr, Verwaltung des Vermögens, Bankkontakte.

Rechtsvertretung

Vertretung gegenüber Behörden und Privaten.

Thomas Herpich

Thomas Herpich

kontakt@vorsorgeauftrag-fuer-mich.ch

In Zusammenarbeit mit der Vobox AG berate ich Sie zu den Themen
⇒ Vorsorgeauftrag,
⇒ Patientenverfügung und
⇒ Notfallbox mit physischer und digitaler Aufbewahrung Ihrer Dokumente.
Spezialisten stellen sicher, dass Ihre Dokumente gesetzeskonform erstellt werden, uneingeschränkt Gültigkeit haben und im Ernstfall umgehend an die zuständigen Stellen weitergeleitet werden.

Kontaktieren Sie mich für eine persönliche oder telefonische Beratung. Gerne auch für Ihre Familie oder Freunde bei Ihnen zu Hause.

mehr darüber erfahren sie hier

www.vorsorgeauftrag-fuer-mich.ch

22.04.2023 um 17:00 Uhr

Schwertplatz, 8636 Wald ZH

26.06.2023 um 19:00 Uhr

Uster - Flor Areal